Förderstufe

Unsere Schule ist eine der wenigen Schulen Hessens mit einer Förderstufe.
Was bedeutet das?
 
„Bei der Wahl der Förderstufe wird die Entscheidung über den weiterführenden Bildungsgang vorläufig offen gehalten.“ (§9, Absatz. 3 VO zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 19.08.2011)
 

Aufgaben und Ziele lautVOBGM 19.08.2011, Abschnitt 3 „Die Förderstufe“

– Vertraut machen mit den Anforderungen der Bildungsgänge,

– Förderung, Beobachtung und Orientierung der Schülerinnen und Schüler,

– pädagogische Einheit der Jahrgänge 5 und 6,

– Verbindung der Grundschule mit der Jahrgangsstufe 7,

– Vorbereitung auf die Anforderungen der Jahrgangsstufe 7 der Bildungsgänge Hauptschule, der Realschule und im Fall des § 22 Abs. 1 Satz 4 des Hessischen Schulgesetzes des Gymnasiums vor,

– Vertraut machen der Schülerinnen und Schüler mit den Zielen, Unterrichtsfächern, Lernangeboten, Anforderungen und Arbeitsweisen der einzelnen Bildungsgänge,

– Entwicklung von Lernfähigkeit und Leistungsvermögen sowie Neigungen und Interessen der Schülerinnen und Schüler.

Der Unterricht ist gekennzeichnet durch:

– Unterricht im Klassenverband (bei uns in Klasse 05) und differenzierten Kursgruppen
(bei uns in Klasse 06),

– erste Fremdsprache bei uns ist Englisch.